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AGB

Rücktritt und Nichtanreise

  1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises ein-schließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
  2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäfts-betriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Belegung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber hat sich Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht erzielt werden konnten, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
  3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe:
    • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
    • Bei Übernachtung/Frühstück 80%
    • Bei Halbpension 70%
    • Bei Vollpension 60%
  4. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nach-zuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige oder weitergehende Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
  5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
  6. Die Stornierung (der Rücktritt) kann nur beim Gastgeber direkt, in schriftlicher Form vorgenommen werden.